Fluggebiet Mäusberg
Startplatz
Aufstieg zum Startplatz links am Rande des Weinberges. Für die Anfahrt zum Flugberg möglichst Fahrgemeinschaften bilden. Das Parken vor den Zufahrten zu den Weinbergsparzellen und Treppen ist nicht zulässig. Die Auffahrt zum Startplatz mit PKW ist verboten.

Flugregeln gültig vom 1. März bis 15.Juli
Wird nach dem Start nicht unmittelbar eine deutliche Flughöhe über Startplatz gewonnen ist der Flug zu beenden. Soaringflüge in geringer Höhe über den Baumkronen sind nicht zulässig. Die Vogelschutzzone im Nord-Ostbereich darf nicht beflogen werden. Keine Flugmöglichkeit für Gäste.

Flugregeln gültig vom 1.Januar bis 31. Dezember
Für den Flug ist ein Höhenmesser mit GPS mitzuführen und als IGC-Datei aufzuzeichnen. Die Flüge müssen als Nachweiß für die Naturschutzbehörde archiviert und auf Verlangen an den Verein übermittelt werden. Das hinter dem Startplatz liegende Naturschutzgebiet darf mit einer Höhe von mindestens 100 m über Startplatzhöhe überflogen werden. Bei schwachen Soaringbedingungen sind maximal 5 Schirme gleichzeitig in der Luft zulässig.

Jeder Pilot trägt sich in das online-Flugbuch ein. Erstflieger am Mäusberg müssen sich eine Einweisung vom Verein für das Fluggebiet einholen.

Gastflugregelung
Gäste sind willkommen und melden sich vorab im online-Flugbuch www.flugbuch.fly-msp.de an.
Die Starfreigabe wird dort nach Anmeldung erteilt. Ohne Freigabe ist kein Flug zulässig.

Selbstverständlichkeiten
Keinen Müll und Zigaretten liegen lassen. Eventuell vorhandenen Fremdmüll sammeln und entsorgen.
Abgestellte PKW dürfen den Zugang zu den Weinbergsparzellen und die Arbeit der Winzer nicht behindern.


Fluggebiet Retzbach
Startplatz
Aufstieg zum Startplatz nur zu Fuß da am Startplatz keine Parkplätze für PKW vorhanden sind. Fahrgemeinschaft und das Auto unten am Parkplatz abstellen, oder oben am Parkplatz der Kapelle parken.
Zum Start sind mindesten 15 km/h Windgeschwindigkeit und der sichere Rückwärtsstart erforderlich.

Landeplatz
Bei Starkwind Leewirkung der Baumreihe vor dem Landeplatz beachten. Quer durch den Landeplatz verläuft ein Graben, dieser ist oft wegen hohem Bewuchs schwer zu erkennen.

Flugregeln
Die eingezeichnete Vogelschutzzone darf nicht beflogen werden. Bitte unbedingt beachten denn hier sind Uhu-Brutplätze und das Fluggebiet ist unter strenger Kontrolle der Naturschutzbehörde. Die Schutzzone beginnt am zweiten Felssporn nach der bewirtschafteten Winzerhütte ab Oberkante Gelände bis 100 m über Startplatzhöhe. Überflüge mit mehr als 100 m über Startplatz sind zulässig. Für den Flug ist ein Höhenmesser mit GPS mitzuführen und als IGC-Datei aufzuzeichnen. Die Flüge müssen als Nachweiß für die Naturschutzbehörde archiviert und auf Verlangen an den Verein übermittelt werden. Bei schwachen Soaringbedingungen sind maximal 4 Schirme gleichzeitig in der Luft zulässig.

Jeder Pilot trägt sich in das online-Flugbuch ein. Erstflieger am Tiertalberg müssen sich eine Einweisung vom Verein für das Fluggebiet einholen.

Gastflugregelung
Gäste sind willkommen und melden sich vorab im online-Flugbuch www.flugbuch.fly-msp.de an.
Die Starfreigabe wird dort nach Anmeldung erteilt. Ohne Freigabe ist kein Flug zulässig.

Selbstverständlichkeiten
Keinen Müll und Zigaretten liegen lassen. Eventuell vorhandenen Fremdmüll sammeln und entsorgen.